Ratgeber für Anwälte · Stand: Oktober 2026
Vergütungsvereinbarung für Anwälte: Pflichtinhalt nach § 3a RVG und Musteraufbau
Eine Vergütungsvereinbarung braucht Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung bezeichnet sein, von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht stehen. Dazu kommt ein Hinweis, dass der Gegner regelmäßig nur die gesetzliche Vergütung erstattet. Fehlt die Form, bekommen Sie höchstens die gesetzlichen Gebühren.
Wann brauchen Sie eine Vergütungsvereinbarung?
Immer dann, wenn Sie anders abrechnen wollen als nach den gesetzlichen Gebühren. Typische Fälle sind ein Stundenhonorar, eine Pauschale oder ein Aufschlag auf die gesetzlichen Gebühren. Das RVG nennt jede solche Abrede „Vereinbarung über die Vergütung“ und knüpft sie an die Form des § 3a Abs. 1 RVG.[1]
Eine niedrigere Vergütung ist nur außergerichtlich erlaubt und muss angemessen sein (§ 4 Abs. 1 RVG).[7] In gerichtlichen Verfahren dürfen Sie die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten (§ 49b Abs. 1 BRAO).[4]
Für eine reine Beratung, ein Gutachten oder eine Mediation sieht das Gesetz eine Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG vor.[8] Für sie gelten die Formvorschriften aus § 3a Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG nicht.[1]
Welche Form verlangt § 3a RVG?
§ 3a Abs. 1 RVG stellt fünf Anforderungen.[1] Die ersten vier betreffen die Form, die fünfte ist ein Pflichthinweis.
| Anforderung | Was das in der Praxis heißt |
|---|---|
| Textform | Lesbare Erklärung mit Namen des Erklärenden auf einem dauerhaften Datenträger (§ 126b BGB).[5] Papier mit Unterschrift erfüllt das, ein PDF oder eine E-Mail ebenso. |
| Bezeichnung | Überschrift „Vergütungsvereinbarung“ oder eine vergleichbare Bezeichnung. |
| Deutlich abgesetzt | Klar getrennt von anderen Vereinbarungen. Ausnahme: die Auftragserteilung darf im selben Dokument stehen. |
| Nicht in der Vollmacht | Die Vollmacht ist ein eigenes Dokument. Die Vergütungsabrede gehört nicht hinein. |
| Hinweis zur Erstattung | Der Mandant muss erfahren, dass Gegner, Verfahrensbeteiligte oder Staatskasse regelmäßig nur die gesetzliche Vergütung erstatten. |
Der Hinweis lautet im Gesetz sinngemäß so, und Sie können diesen Wortlaut übernehmen:
„Die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse muss im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten.“
Eine Unterschrift verlangt § 3a RVG nicht. Sie ist trotzdem nützlich, weil sie zeigt, dass der Mandant die Vereinbarung erhalten und angenommen hat.
Wann ist eine Vergütungsvereinbarung unwirksam?
Die häufigsten Gründe und ihre Folgen:
- Formfehler. Fehlt die Textform, die Bezeichnung oder die Trennung von anderen Vereinbarungen und der Vollmacht, können Sie keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern (§ 4b RVG).[2] § 4b RVG nennt den Hinweis zur Erstattung nicht. Das Gesetz verlangt ihn trotzdem, nehmen Sie ihn also immer auf.
- Höhe nach Belieben. Ist die Festsetzung der Vergütung dem Ermessen eines Vertragsteils überlassen, gilt die gesetzliche Vergütung als vereinbart (§ 3a Abs. 2 Satz 2 RVG).[1]
- Prozesskostenhilfe. Eine höhere als die gesetzliche Vergütung für einen beigeordneten Anwalt ist nichtig (§ 3a Abs. 4 RVG).[1]
- Unangemessen hoch. Das Gericht kann die Vergütung im Rechtsstreit bis zur gesetzlichen Vergütung herabsetzen, nach einem Gutachten der Rechtsanwaltskammer (§ 3a Abs. 3 RVG).[1]
- Unwirksame Klauseln in vorformulierten Bedingungen. Der BGH hat gegenüber einem Verbraucher den 15-Minuten-Takt und eine Mindestvergütung in Höhe des Dreifachen der gesetzlichen Gebühren für unwirksam gehalten. Für eine Sekretariatspauschale nach Wahl des Anwalts galt insoweit die gesetzliche Vergütung. Das Zeithonorar selbst blieb wirksam, abgerechnet wurde minutengenau (BGH, IX ZR 140/19).[6]
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Ist ein Erfolgshonorar erlaubt?
Grundsätzlich nicht. § 49b Abs. 2 BRAO verbietet Erfolgshonorare, soweit das RVG nichts anderes bestimmt.[4] § 4a Abs. 1 RVG erlaubt ein Erfolgshonorar nur in drei Fällen:[3]
- Der Auftrag betrifft eine Geldforderung von höchstens 2.000 Euro.
- Es geht um eine Inkassodienstleistung, außergerichtlich, im Mahnverfahren oder in der Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen (Verfahren nach § 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ZPO).
- Der Mandant würde bei verständiger Betrachtung ohne Erfolgshonorar von der Rechtsverfolgung abgehalten.
In den Fällen 1 und 2 ist ein Erfolgshonorar unzulässig, soweit die Forderung unpfändbar ist. Außer bei Inkasso darf für den Misserfolg nur dann weniger als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden, wenn es für den Erfolg einen angemessenen Zuschlag gibt (§ 4a Abs. 2 RVG).[3]
Die Vereinbarung muss nach § 4a Abs. 3 RVG angeben: welche Vergütung bei welchen Bedingungen verdient ist, ob und wie sie sich auf Gerichtskosten und Kosten anderer Beteiligter auswirkt, die wesentlichen Gründe für die Bemessung und im Fall 3 die voraussichtliche gesetzliche Vergütung sowie gegebenenfalls die erfolgsunabhängige Vergütung, zu der Sie den Auftrag übernehmen würden.[3] Fehlen die Voraussetzungen des Abs. 1 oder die Angaben nach Abs. 3 Nr. 1 oder 4, gilt wieder: höchstens die gesetzliche Vergütung (§ 4b RVG).[2]
Vergütungsvereinbarung Muster: ein Aufbau zum Prüfen
Wichtig: Die folgende Gliederung ist kein fertiges Muster und keine Rechtsberatung. Sie zeigt nur, welche Punkte eine Vergütungsvereinbarung für ein Zeithonorar typischerweise regelt. Prüfen Sie jeden Text vor der Verwendung selbst oder lassen Sie ihn prüfen, besonders wenn Sie ihn für viele Mandanten verwenden. Dann gelten die strengen Regeln für Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB).
- Überschrift: „Vergütungsvereinbarung“.
- Parteien: Kanzlei und Mandant mit Namen und Anschrift.
- Angelegenheit: Für welches Mandat die Vereinbarung gilt, möglichst genau beschrieben.
- Vergütung: Stundensatz je Person oder Gruppe, netto oder brutto, und ob Reise- und Wartezeiten als Arbeitszeit zählen.
- Abrechnung der Zeit: Minutengenau oder mit einem Takt. Ein vorformulierter 15-Minuten-Takt ist gegenüber Verbrauchern unwirksam.[6]
- Untergrenze im Prozess: Mindestens die gesetzliche Vergütung, wenn ein gerichtliches Verfahren folgt (§ 49b Abs. 1 BRAO).[4]
- Auslagen und Umsatzsteuer: Ob die Pauschale Nr. 7002 VV RVG oder tatsächliche Auslagen, Fahrtkosten und Kopien dazukommen, und dass die Umsatzsteuer hinzukommt.
- Vorschuss und Abrechnung: Vorschüsse nach § 9 RVG,[9] Abrechnungsrhythmus und ein Tätigkeitsnachweis mit jeder Rechnung.
- Hinweis nach § 3a Abs. 1 Satz 3 RVG: der Satz zur Kostenerstattung, gut sichtbar.
- Ort, Datum, Unterschriften beider Seiten.
Unterschreiben lassen Sie die Vereinbarung getrennt von der Vollmacht. Geben Sie dem Mandanten ein Exemplar.
Praktische Hinweise
- Schließen Sie die Vereinbarung zu Beginn des Mandats, bevor Zeit anfällt.
- Richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, müssen Sie vor Übernahme des Auftrags darauf hinweisen (§ 49b Abs. 5 BRAO).[4]
- Bewahren Sie die Vereinbarung bei der Akte auf. Im Streit müssen Sie zeigen, was vereinbart war.
- Schreiben Sie den Stundensatz klar hinein. Eine Höhe, die eine Seite nach Belieben festlegt, führt zur gesetzlichen Vergütung.[1]
Wie die Rechnung zur Vereinbarung aussieht, zeigt der Ratgeber Anwaltsrechnung Muster. Welche Stundensätze üblich sind, lesen Sie unter Anwalt Stundensatz.
Taktwert für Anwälte
Taktwert erstellt Vergütungsvereinbarungen als PDF, mit dem Hinweis nach § 3a Abs. 1 Satz 3 RVG und Unterschriftszeilen. Den Text prüfen Sie selbst, Taktwert ersetzt keine rechtliche Prüfung. Danach erfassen Sie die Zeit mit dem schwebenden Timer oder im Outlook-Add-in und rechnen nach Zeit ab, mit einstellbarem Takt, Pauschale Nr. 7002 und Umsatzsteuer Nr. 7008. Alternativ rechnen Sie über den Gebührenrechner nach Gegenstandswert ab (Nr. 2300, 3100, 3104, 1000, 1003 und 1008). Mehr dazu: RVG-Rechner, Taktwert und RA-MICRO, Taktwert und Actaport.
Taktwert ist eine Desktop-App für Windows und Mac. Ihre Daten bleiben auf Ihrem Rechner, es gibt keine Cloud. Taktwert ersetzt keine vollständige Kanzleisoftware: beA, Fristenkalender, eine Aktenverwaltung wie in Kanzleisoftware und eine Handy-App gibt es nicht. Für eine Person ist Taktwert kostenlos, Premium kostet 39 € je Platz und Jahr zzgl. USt. Taktwert laden.
Häufige Fragen
Weitere Fragen beantworten wir unter support@taktwert.de.
Muss eine Vergütungsvereinbarung unterschrieben sein?
Nein. § 3a RVG verlangt Textform, nicht Schriftform.[1] Eine lesbare Erklärung mit Namen auf einem dauerhaften Datenträger genügt.[5] Eine Unterschrift erleichtert aber den Nachweis.
Darf die Vergütungsvereinbarung in den Mandatsbedingungen stehen?
Sie muss von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt sein, nur die Auftragserteilung darf im selben Dokument stehen. In der Vollmacht darf sie nie stehen.[1] Vorformulierte Klauseln prüft das Gericht zusätzlich nach §§ 305 ff. BGB.[6]
Was gilt, wenn die Form nicht eingehalten ist?
Sie können keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern (§ 4b RVG).[2] Die Vereinbarung ist also nicht wertlos, aber auf die gesetzlichen Gebühren begrenzt.
Muss ich den Hinweis zur Kostenerstattung wörtlich übernehmen?
Das Gesetz schreibt keinen Wortlaut vor, nur den Inhalt.[1] Am einfachsten übernehmen Sie den Satz aus § 3a Abs. 1 Satz 3 RVG.
Ist ein Erfolgshonorar erlaubt?
Nur in den Fällen des § 4a Abs. 1 RVG: Geldforderung bis 2.000 Euro, Inkasso, oder wenn der Mandant sonst von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Die Vereinbarung braucht zusätzliche Angaben nach § 4a Abs. 3 RVG.[3]
Weiterlesen
Quellen
Stand: Oktober 2026. Abgerufen am 8. Oktober 2026.
- § 3a RVG, Vergütungsvereinbarung: gesetze-im-internet.de/rvg/__3a
- § 4b RVG, Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung: gesetze-im-internet.de/rvg/__4b
- § 4a RVG, Erfolgshonorar: gesetze-im-internet.de/rvg/__4a
- § 49b BRAO, Vergütung: gesetze-im-internet.de/brao/__49b
- § 126b BGB, Textform: gesetze-im-internet.de/bgb/__126b
- BGH, Urteil vom 13. Februar 2020, IX ZR 140/19 (Volltext bei der Rechtsanwaltskammer München): rak-muenchen.de
- § 4 RVG, Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung: gesetze-im-internet.de/rvg/__4
- § 34 RVG, Beratung, Gutachten und Mediation: gesetze-im-internet.de/rvg/__34
- § 9 RVG, Vorschuss: gesetze-im-internet.de/rvg/__9
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